Ich bin im Besitz der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII und darf Ihre Kinder bei uns Zuhause in liebevoller Atmosphäre betreuen. Da wir selbst zwei Kinder (Junge und Mädchen) haben, möchte ich die Gruppe um zwei bis drei weitere Kinder (45 Std. wöchentlich) vergrößern.
Die Tageskinder können ab einem Alter von ca. 12 Monaten zu mir kommen und bis zum Kindergartenalter bei mir bleiben. Auf Sonderantrag betreue ich ihr Kind auch unter einem Jahr.
Betreuungsart / Elternbeiträge
Falls Sie Fragen zu der Betreuungsart und den Elternbeiträgen haben, hier ein Link zum besseren Verständnis.
Link:
Sollten Ihre Fragen nicht beantwortet worden sein, stehe ich, aber auch die Stadt Oberhausen gerne zur Verfügung.
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 06:00 - 15:15 Uhr
Samstag - Sonntag geschlossen
Für die Kinder ist es mir wichtig, dass sich an Abmachungen gehalten wird. Sie sollten alle Rituale von morgens bis zu ihrer Abholung verinnerlichen um damit an Sicherheit zu gewinnen.
Ihre Kinder freuen sich riesig auf Sie!
Urlaub
Die genauen Urlaubszeiten erhalten Sie von mir immer mitte des Jahres.
In der Regel wird es eine Woche zu Ostern, drei Wochen im Sommer und eine Woche im Herbst und den gesamten Winterferien sein.
Meine Fortbildungen teile ich Ihnen mit, sobald mir die Termine vorliegen.
Sollten Sie niemanden in der Zeit haben, der auf Ihr Kind aufpasst, sprechen Sie mich an, dann versuchen wir gemeinsam eine Lösung zu finden.
Krankheit
Wir werden alle mal krank. Unsere Kinder leider auch. Bitte informieren sie mich darüber, denn, genauso werde ich Sie informieren, wenn ihr Kind in meiner Obhut erkrankt und abgeholt werden muss.
Hierzu möchte ich Ihnen einen Link an die Hand geben und Sie bitten, diesen zu beherzigen und sich daran zu halten. Dies gilt sowohl dem Wohl ihres Kindes, sowohl aber auch den anderen Tageskindern und der Tagespflegeperson. Danke für Ihre Rücksichtnahme!
https://www.tagespflege-online.de/index.php?b=p&k=bv&action=v&file=1&key=666&cont=f
Sollte ich mal krank werden versuche ich über das Jugendamt für Ersatz zu sorgen. Falls es Ihnen möglich ist, freue ich mich aber auch über ihre Unterstützung.
Medikamente
Des Weiteren gebe ich den Kindern keine Medikamente. Außer es ist unumgänglich für einen kurzen Zeitraum. Dann benötige ich eine schriftliche Bescheinigung von Ihnen als Erziehungsberechtigte. Bei chronischen oder allergischen Krankheiten benötige ich eine schriftliche Bescheinigung des Kinderarztes.
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